Beiträge: 61
| Zuletzt Online: 16.02.2018
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Zum Thema anbei das "Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz" und das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz".
Beim "Asyl...etz" siehe den maßgeblichen Artikel 6.
R.K.
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Aus privaten Gründen müssen die Termine der ersten Reihe ab dem 30.03.2015 leider abgesagt werden.
Die Termine im Januar werden zeitnach auf edudip eingestellt.
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Die Zusammenstellung der Webinarthemen und die Termine für die Webinarreihe "Einführung in die Theorie und Praxis der Immobilienbewertung" stehen.
Die Webinare IB01 bis IB08 werden in vier (jeweils 2stündige) Webinare zusammengefaßt und werden jeweils Abends von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchgeführt.
Die Termine sind:
Montag, der 30.11.2015: IB01 und IB02 Dienstag, der 01.12.2015: IB03 und IB04 Mittwoch, der 02.12.2015: IB05 und IB06 Sonntag, der 06.12.2015: IB07 und IB08
alternativ:
Montag, der 04.01.2016: IB01 und IB02 Mittwoch, der 06.01.2016: IB03 und IB04 Donnerstag, der 07.01.2016: IB05 und IB06 Sonntag, der 10.01.2016: IB07 und IB08
Die Webinare und die Termine werden in Kürze auf edudip zur Anmeldung eingestellt: http://www.edudip.com/all/webinars?esear...bilienbewertung
Solten Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte dieses Forum oder per Email an: email@ralf-kranich.de
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Hallo Herr Jades,
das Anpassen von 2000 auf 2010 geht nicht einfach so. In diesem Fall streng nach Schema vorgehen: Sachwertermittlung mit NHK 2000 durchführen und Sachwertfaktor NHK2000 verwenden. Immer im Modell bleiben!!
Gruß
Ralf Kranich
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Hallo Herr Thiele,
können Sie Ihre Frage etwas genauer formulieren, ich verstehe nicht, worauf Sie hinaus wollen ?
Gruß
R.K.
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Hallo Herr Jades,
dieses Thema ist im Bereich der Beleihungswertermittlung noch nicht abschließend ausdiskutiert. Ich habe in Gesprächen mit Kollegen aus dem Bereich der Beleihungswertermittlung den Eindruck gewonnen, dass eine Marktanpassung im SW im der Beleihungswertermittlung zwingend erforderlich ist. Die empfohlene Vorgehensweise ist, den ermittelten Marktanpassungsbetrag im SW der Marktwertermittlung in € als Marktanpassung bei der Sachwertermittlung im Beleihungswert anzusetzen. Das wäre auch meine Empfehlung für die Zulassungsgutachten.
Gruß
Ralf Kranich
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