Ich möchte an dieser Stelle eine Frage zum Thema Wertermittlungspraxis an interessierte Kollegen stellen.
Für die praktische Wertermittlung im Ertragswertverfahren sieht die ImmoWertV drei Verfahrensvarianten von. Mich interessiert Ihre Meinung zu der Frage welche Verfahrensvariante Sie persönlich in der Praxis für die Ertragswertermittlung anwenden. In Anbetracht der Marktkonformität betrifft diese Frage aus meiner Sicht lediglich die Entscheidung zwischen dem allgemeinen bzw. vereinfachten Ertragswertverfahren. Ich persönlich halte das vereinfachte Verfahren für verständlicher auch für den Gutachtenleser. Vor dem Hintergrund der Neuregelungen zum Thema Liquidation im Paragraphen 16 der ImmoWertV ist das allgemeine Ertragswertverfahren nicht zwingend erforderlich. (Auch wenn im Entwurf der Ertragswertrichtlinie auf das Thema Bodenwertverzinsung höher als Reinertrag wieder Bezug genommen wird.) Das "DCF" scheidet aus meiner Sicht mangels marktkonformer Daten und auch dem Widerspruch in der ImmoWertV > Erst die Marktanpassung, dann die boG < eher aus.
Wie sehen Sie dieses Thema. Über Ihre Meinung würde ich mich freuen.