Die Vergleichswertrichtlinie liegt in der nun wohl letzten Entwurfsfassung vor. Sie lässt sich im Internet an verschiedenen Stellen downloaden. Ich referiere ein Seminar zu diesem Thema. Aus diesem Grund meine Frage an Bewertungskollegen. Haben Sie sich bereits mit den neuen Regelungen beschäftigt? Halten Sie die Regelungen der Vergleichswertrichtlinie für den Bewertungspraktiker für wesentlich? Was ist Ihre Meinung zur Vergleichswertrichtlinie bezüglich der Bodenwertermittlung (im Außenbereich, bei zeitlich befristet über-/unterausgenuntzten Grundstücken, bei Liquidation)? Vielen Dank für Ihre Anmerkungen.