Wenn das Dachgeschoss breit und hoch genug ist, kann der Spitzboden auch ausgebaut sein. Ist diese Fläche bei der BGF mitzurechnen? (Schnitt mit der Dachhaut) oder ist dies beim Dachgeschoss bereits berücksichtigt? siehe Beispielzeichnung im Buch 1*1 der Immobilienbewertung
Spitzböden werden in der Regel wenn sie nicht ausgebaut sind auch nich auf die BGF angerechnet. Wenn Sie schon ausgebaut sind, sollten sie mit einem Ausbauzuschlag bei der Herstellungskostenermittlung berücksichtigt werden.